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Hermann Kosel 1928, ÖNB Bildarchiv und Grafiksammlung
8. März – Der Internationale Frauentag

Seit den großen gesellschaftspolitischen Reformen der 1970er Jahre wird der Internationale Frauentag auch in Österreich am 8. März begangen. Bis dahin war es üblich, in der letzten Märzwoche zu demonstrieren. Die Ursprünge des Weltfrauentages finden sich in den USA des beginnenden 20. Jahrhunderts – Bewegungen für die Rechte von Frauen gab es aber schon lange davor in verschiedenen Ländern. Wir bieten hier eine Übersicht über die Entstehung des Weltfrauentags, der Einführung des Frauenwahlrechts und Forderungen, für die es lange zu kämpfen galt und noch immer gilt.


Ursprung des Weltfrauentags

Der Weltfrauentag (auch Internationaler Frauentag oder Frauenkampftag) geht zurück auf die Kämpfe von Arbeiterinnen um die Verbesserung ihrer Lebens- und Berufssituation. 1908 setzte ein Frauenkomitee in den USA einen nationalen Kampftag für das Frauenwahlrecht an. Warum es gerade den 8. März wählte, kann heute nicht mehr ergründet werden. Möglicherweise nahmen die Initiatorinnen Bezug auf Streiks von Textilarbeiterinnen in New York, mit dem diese am 8. März 1857 und auch 51 Jahre danach, am 8. März 1908 bessere Arbeitsbedingungen erreichen wollten.

Im Umfeld der linken Frauenbewegungen wurde danach immer wieder der 8. März für einen internationalen Gedenk- und Kampftag genutzt. Die Sozialdemokratie überließ das Datum aber den jeweiligen Länderparteien. So feierten die Sozialdemokratinnen in Österreich den Frauentag seit 1924 in der letzten Märzwoche. Erst als in den 1970er Jahren eine breite Bewegung verschiedener politischer Richtungen feministische Anliegen wiederaufnahm, wurde hierzulande das Datum des Internationalen Frauentags – der 8. März – übernommen.

 

Entstehung der Frauenbewegung

Als erstmals in Österreich frauenpolitische Anliegen vertreten wurden, war die Vielfalt der Stimmen und Positionen entscheidend. Schon damals ist es also unrichtig, von einer (einzigen) Frauenbewegung zu sprechen – eher waren es Frauenbewegungen, die gemeinsame, aber auch viele unterschiedliche Ziele verfolgten und sich auch über die Mittel zur Erreichung der geteilten Anliegen häufig nicht einig waren. Zu Beginn dieser Bewegungen in Österreich waren es bürgerliche, aber zum Teil auch adelige Frauen, die für eine Verbesserung der Lage von Frauen eintraten. Besonders die Forderung nach besserer Bildung für Mädchen und Frauen setzte sich beharrlich durch. Im Gegensatz dazu kämpften Arbeiterinnen und Bäuerinnen vor allem für die konkrete Verbesserung der oft verheerenden sozialen Situation ihrer Gesellschaftsschicht.

An der Revolution des Jahres 1848 waren Frauen auf den Barrikaden, in politischen Debatten und in der Entwicklung demokratischer Ideen nicht nur mitbeteiligt. In Wien gründeten sie unter Karoline von Perin-Gradenstein (1808–1888) auch erstmals im Kaisertum Österreichs einen politischen Frauenverein. Der Vereinigung dieser Frauen ging die blutige Niederschlagung einer Protestbewegung voraus: Als im gleichen Jahr Hilfsarbeiterinnen gegen die Reduktion ihrer Löhne protestiert hatten, waren achtzehn Menschen getötet und 282 verletzt worden. Dieser erste Frauenverein verlangte die Gleichberechtigung von Frauen und deren Zugang zu Bildung. Genauso kurz wie die Revolution währte auch die Möglichkeit, solche für die Zeit radikalen Ideen öffentlich zu vertreten. Schon nach wenigen Monaten wurde jede politische Betätigung von Frauen strikt verboten und die prominenteste Vertreterin dieser frühen Frauenbewegung, Karoline von Perin-Gradenstein, verfolgt, entmündigt und ihrer Kinder beraubt.

Charakteristisch für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war, dass bürgerliche Frauen und Arbeiterinnen gegen sehr unterschiedliche Formen von Benachteiligung kämpften. Die proletarische Frauenbewegung versuchte die Ausbeutung durch viel geringere Löhne im Vergleich zu Männern anzuprangern, weil sie das Überleben verunmöglichte. Bürgerliche und adelige Frauen hatten weniger existenzielle Sorgen, wollten aber den Ausschluss von Frauen aus dem öffentlichen Leben nicht länger akzeptieren, oft auch mit dem Argument, dass Frauen aufgrund ihrer „angeborenen“ Mütterlichkeit und Umsicht zur Schaffung einer gerechteren und „natürlicheren“ Gesellschaft beitragen könnten. Gemeinsam war beiden Frauenbewegungen, dass sie gegen Diskriminierung durch Männer in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu kämpfen hatten. Männliche Mitglieder der Arbeiterbewegung forderten beispielsweise ein Frauenarbeitsverbot, bürgerliche Politiker einen Ausschluss von Bildung und Politik. Frauenarbeit wurde als schädlich für die Lohnentwicklung betrachtet oder als „widernatürlich“ – ebenso wie Bildung.

Um gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen, gründeten Frauen aller politischen Richtungen Vereine, die sich vor allem um den Ausbau von Bildungsangeboten oder die Förderung von Frauenerwerbsarbeit bemühten. 1893 gründeten konservative Frauen mit dem Allgemeinen Österreichischen Frauenverein die wichtigste Institution zu Erreichung ihrer Ziele. Dessen Präsidentin, Auguste Fickert, wurde zu einer zentralen Figur für diejenigen, die eine Reform der Gesellschaft und besonders eine Öffnung der Bildungseinrichtungen verlangten. Adelheid Popp, eine der wichtigsten Vertreterinnen der linken Frauenbewegung dieser Zeit, leistete in der Arbeiterinnenzeitung wichtige journalistische Arbeit, trat als prominenteste Rednerin der Sozialdemokratie auf und erlebte im Gegensatz zu Auguste Fickert noch die Möglichkeit, politische Ämter zu übernehmen.

Einführung des Frauenwahlrechts

Ab 1905 wurde die Einführung eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer in Österreich-Ungarn immer wahrscheinlicher. Damit schienen auch die Forderungen nach der Einführung ein Frauenwahlrechts immer realistischer. Jedoch beschloss die Sozialdemokratische Partei zu dieser Zeit, dem Kampf für das allgemeine Männerwahlrecht Vorrang zu geben und aus strategischen Gründen alle Forderungen nach eine Beteiligung von Frauen an der Politik fallen zu lassen. 

Der Ausschluss von Frauen aus politisch-öffentlichen Bereichen zeigte sich auch im diskriminierenden §30 des Vereingesetzes. Dieser untersagte Frauen die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verunmöglichte somit jegliche politischen Betätigungen. Vereine, die Frauen die Mitgliedschaft ermöglichten, wurden verboten.

Erst am 19. März 1911 rief die Sozialdemokratie erstmals zu Demonstrationen zum Internationalen Frauentag in Österreich-Ungarn auf. Etwa 20.000 Menschen versammelten sich auf der Wiener Ringstraße um mehr Rechte für Frauen, darunter auch das Wahlrecht, zu fordern. Der Gründer und Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Victor Adler unterstützte, anders als viele seiner männlichen Parteikollegen, die frauenpolitischen Anliegen. Die bürgerliche Frauenbewegung fand zwar in der Christlichsozialen Partei weniger Gehör, aber auch diese gab mit der Zeit den vehementen Widerstand auf, nicht zuletzt, weil Frauen sehr beharrlich und mit scharfen Argumenten in der Presse für die Öffnung der Politik warben.

Sieben Jahre später, mit der Ausrufung der Ersten Republik nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und mit dem Beginn des Aufbaus eines völlig demokratischen Systems, wurde diese Forderung umgesetzt. Es war ein wichtiges Signal, dass noch am Tag der Republiksgründung, am 12. November 1918, das Frauenwahlrecht in der Provisorischen Nationalratsversammlung beschlossen wurde. As am 16. Februar 1919 die Nationalversammlung gewählt wurde, die die Verfassung ausarbeiten und beschließen würde, war das die erste freie Wahl in der Geschichte Österreichs, an der Frauen teilnehmen konnten und als Wahlhelferinnen auch Teil der Wahlkommissionen waren. Ausgeschlossen waren unter anderem allerdings Prostituierte, die erst nach der Verabschiedung der Bundesverfassung 1920 wahlberechtigt waren. Streng genommen waren Frauen 1918 nicht das erste Mal wahlberechtigt: Es ist eine Besonderheit Österreichs, dass im sogenannten „Zensuswahlrecht“ der Monarchie ursprünglich nicht nur Großgrundbesitzer, sondern auch Großgrundbesitzerinnen wählen durften – wenn die Abgabe der Stimme auch durch einen von der stimmberechtigten Frau vertretenen Mann zu erfolgen hatte – bis diese frühe Form des Frauenwahlrechts abgeschafft worden war.

Nach 1918 war Wahlwerbung in der neuen politischen Situation der Republik besonders wichtig. Immerhin ging es darum, welche Parteien an der Gründung des neuen Staates und der neuen Verfassung mitarbeiten konnten. Frauen wurden in der Wahlwerbung in erster Linie als Mütter und Hausfrauen adressiert. So appellierte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei an das Gewissen von Frauen, die ihre Söhne im Krieg verloren. Auch die christlich-sozialen Parteien sprachen Wählerinnen als Hausfrauen, Mütter, sowie Gattinnen und Mädchen an.

Im März 1919 zogen acht Frauen ins Parlament ein, sieben sozialdemokratische Abgeordnete (Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel, Maria Tusch) und eine christlich-soziale (Hildegard Burjan). Damit lag der Frauenanteil im Parlament bei rund fünf Prozent.

Erste Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung, 4.3.1919. Die weiblichen Abgeordneten der sozialdemokratischen Partei. ÖNB Bildarchiv und Grafiksammlung

Österreich gehörte 1918 zu den weltweit ersten Ländern, die ein Frauenwahlrecht einführten. Im selben Jahr erhielten Frauen in Deutschland, Polen, Russland, Estland, Lettland und Litauen diese politische Rolle. Frauen in England, die Voreiterinnen in der Frauenbewegung waren, erkämpften das Wahlrecht erst 1928 und in Ländern wie Ländern wie Frankreich, Italien, Rumänien, Belgien oder Griechenland wurden Frauen erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wahlberechtigt. Nachzügler waren die Schweiz (1971), Portugal (1974) und Liechtenstein (1984).

 

Entwicklungen in Österreich seit 1918

Ab 1919 verzichteten die Frauenorganisationen im sozialdemokratischen Umfeld auf eine unabhängige Bewegung und ordneten sich ganz der Struktur der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) unter. Ein „Frauenkomitee“ koordinierte deren Arbeit und stellte ab 1920 auch „Frauenschulen“ auf, mit dem Ziel, weibliche Mitglieder und Funktionärinnen für die politische Arbeit vorzubereiten. Anders bettete sich das Engagement von Frauen in bürgerliche oder auch deutschnationale Organisationen ein: Hier blieben Frauen meist eher im Umfeld der Parteien tätig und übernahmen seltener hochrangige Ämter und Funktionen – Hildegard Burjan als Nationalratsabgeordnete und Gemeinderätin Fanny Starhemberg als Präsidentin katholisch-konservativer Frauenorganisationen blieben prominente Ausnahmen. Ganz anders verhielt es sich mit liberalen Frauen: Sie gehörten zu den einflussreichsten Vertreterinnen ihrer Parteien, scheiterten aber praktisch immer daran, dass liberale Politik zu wenig Zustimmung bei den österreichischen WählerInnen fand.

Die Geschlechterpolitik entwickelte sich zu dieser Zeit im internationalen Rahmen, gerade für die österreichischen Frauenorganisationen waren grenzüberschreitende Vernetzungen zentral. Darüber hinaus erstarkten im Umfeld der Frauenbewegungen am Ende des Ersten Weltkrieges Initiativen, die es sich zum Ziel gesetzt hatten, Krieg und Nationalismus zu beseitigen. Im Juli 1921 fand in Wien mit dem „3rd International Congress of Women for Peace and Freedom“ eines der wichtigsten Treffen dieser AktivistInnen statt. Die Konferenz war die erste dieser Art nach dem Ersten Weltkrieg und daraus entstand die „Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit“, die zahlreiche Länderorganisationen in Europa und Amerika gründen konnte.

Der Frauentag im März blieb ein stark von Sozialdemokratinnen genutzter Protesttag. 1928 forderten sie unter anderem die Gleichstellung der Frau im Familienrecht, die Reform des Eherechts, sowie die Abschaffung des §144 im Strafgesetz, der Schwangerschaftsabbruch unter Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren stellte. Forderungen wie diese sollten erst Jahrzehnte später umgesetzt werden.

Ab 1933 schränkte die Dollfuß-Schuschnigg-Diktatur nicht nur die Möglichkeiten zur demokratischen Mitbestimmung allgemein ein, sondern versuchte, Frauen aus dem öffentlich-politischen Leben zu drängen. Regimetreue Österreicherinnen schlossen sich in staatlichen Frauenorganisationen zusammen und halfen mit, diese Politik zu verbreiten. Sie begrüßten auch, dass die Regierung schon 1933 die Berufstätigkeit von Ehefrauen verbot, wenn ihr Mann Arbeit hatte („Doppelverdienergesetz“). Die Arbeit jener  Frauenorganisationen, die dieser Vorstellung von Geschlechterrollen widersprachen, wurde stark erschwert oder sogar verboten. Dagegen traten Frauen auch aktiv ein – in den bewaffneten Auseinandersetzungen des Februar 1934 auch als Kämpferinnen in den Reihen des sozialdemokratischen Schutzbundes. Deutschnational, völkisch und/oder nationalsozialistisch eingestellte Frauen wurden von der konservativen Diktatur zwar überwacht, Frauenvereine wurden häufig aber nicht aufgelöst, weil Frauen wie in der Monarchie nicht als politische Akteurinnen begriffen wurden. Für das Regime sollte das eine verhängnisvolle Fehleinschätzung sein, stellten doch gerade die Frauenorganisationen eine Struktur her, die die Machtübernahme durch den Nationalsozialismus mitvorbereitete.

In der NS-Herrschaft war öffentliche Akrtikulation feministischer Anliegen grundsätzlich verboten – ihre VertreterInnen, die für die Demokratie, Meinungsfreiheit oder eine gerechtere Gesellschaft eintraten, wurden verfolgt, in Konzentrationslager interniert und ermordet. Die Frauenpolitik des Nationalsozialismus war widersprüchlich: Einerseits propagierte sie Mutterschaft als „typische“ Rolle und Berufung von Frauen, andererseits unterwarf sie Frauen einem Arbeitszwang. Dahinter standen praktische und ideologische Gründe. So mussten Frauen nicht nur in der Rüstungsindustrie die für den Krieg eingezogenen Männer ersetzen und andererseits war Mutterschaft stark rassistisch gedacht: Viele Frauen sollten, im Gegenteil, daran gehindert werden, Kinder zu bekommen. Ärzte führten massenhaft erzwungene Sterilisationen an Frauen durch, die als „slawisch“, „unzuverlässig“ oder „erbkrank“ eingestuft wurden.

Wenngleich Frauen in den Kriegsjahren und in der Besatzungszeit ein neues Selbstbewusstsein entwickelten, wurde der wirtschaftliche Aufschwung der 1950er Jahre mit einer Rückkehr zur „alten Geschlechterordnung“ verbunden. Vorbilder von selbständigen und selbstbewussten Frauen – etwa in Filmen – verschwanden von der Bildfläche. Es sollte bis in die 1970er Jahre, bis zur Öffnung der Gesellschaft und zur Entstehung neuer Frauenbewegungen dauern, bis Forderungen, die bereits in den 1920er Jahren gestellt wurden, breit aufgegriffen und teils tatsächlich politisch umgesetzt wurden.

1971 reagierte die Reform des Strafgesetzes auf zentrale Forderungen: Der Abbruch von Schwangerschaften, der gesetzlich verboten war, wurde diskutiert, als sich die Rahmenbedingungen geändert hatten. Die Gesellschaft als solche war deutlich liberaler geworden und die politischen Verhältnisse hatten sich verschoben, als die SPÖ 1970 erstmals seit 1930 stimmenstärkste Partei wurde und 1971 sogar eine absolute Mehrheit im Nationalrat erreichte. Nun bestand die Chance, das strikte Abtreibungsrecht zu liberalisieren. SPÖ-Frauen sowie die autonome Frauenbewegung, vertreten durch die AUF (Aktion Unabhängiger Frauen), sensibilisierten die Öffentlichkeit und übten Druck auf die SPÖ aus. 1973 wurde die sogenannte Fristenregelung mit den Stimmen der SPÖ gegen jene von ÖVP und FPÖ beschlossen. Seither ist es Frauen erlaubt, während der ersten drei Schwangerschaftsmonate ohne Angabe von Gründen einen Abbruch der Schwangerschaft vorzunehmen.

Viele Aspekte der rechtlichen Regelung von Ehe und Familie mussten in den folgenden Jahren noch an die tatsächliche gesellschaftliche Situation angepasst werden. Mit der Reform des Familienrechts 1977 wurde beispielsweise abgeschafft, dass Ehefrauen von ihren Männern verboten werden durfte, berufstätig zu sein. Schon 1979 wurde auch das Gesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau bei der Entlohnung beschlossen und eine Gleichbehandlungskommission eingerichtet, deren Ziele aber auch vierzig Jahr später nicht erreicht sind. Gleichzeitig wurden in anderen Bereichen wichtige Fortschritte gemacht, so etwa in der Anzahl von Frauen in öffentlichen Ämtern, zum Beispiel 1996 mit der ersten Landeshauptfrau oder 2007 der ersten Rektorin einer Universität. Solche Entwicklungen waren weniger öffentlich umstritten als Weiterentwicklungen der symbolischen Repräsentation des Staates. Eine jahrelange, teils heftige, Debatte ging auch nach einem Gesetzesbeschluss weiter, mit dem auf einen Antrag von Maria Rauch-Kallath (ÖVP) der Nationalrat eine neue Fassung des Textes der Bundeshymne beschloss, der seither neben großen Söhnen auch große Töchter erwähnt.

Am 1. November 1978 eröffnete in Wien das erste Frauenhaus zum Schutz vor häuslicher Gewalt – eine der Gründerinnen war die damalige Gemeinderätin Johanna Dohnal (SPÖ). Dohnal, die 1979 zum Mitglied der Bundesregierung unter Kanzler Kreisky ernannt wurde, war die erste Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen und ab Dezember 1990 die erste Frauenministerin Österreichs.

Johanna Dohanl 1977 (1939 - 2010), ÖNB Bildarchiv und Grafiksammlung
Johanna Dohnal 1977 (1939–2010) ÖNB Bildarchiv und Grafiksammlung

Seit diesen großen gesellschaftspolitischen Reformen der 1970er Jahre wird der Internationale Frauentag auch in Österreich am 8. März begangen. Die Vereinten Nationen erklärten 1975 den 8. März zum „Tag für die Rechte der Frau“. Im selben Jahr fand von 19. Juni bis 2. Juli die erste UN-Weltfrauenkonferenz in Mexico-City statt. In Berlin ist der Internationale Frauentag seit 2019 ein Feiertag.

 

Wofür steht der Weltfrauentag heute

Die Forderungen und Argumentationen der 1920er Jahre prägen die Debatte um die Position von Männern und Frauen in der Politik bis heute, bestimmt doch die Kategorie Geschlecht nach wie vor Wahrnehmung und Handlungsspielräume in Gesellschaft, Politik und Alltagsleben.

2018 forderte das Frauen*volksbegehren 2.0, die zweite Auflage des Frauenvolksbegehrens von 1997, neben der gleichen Entlohnung für Frauen und Männer, die Bekämpfung von Armut von alleinerziehenden Frauen, mehr Ressourcen für qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, zeitgemäße Bildungsangebote zu Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen, den Ausbau von Gewaltschutz, sowie die gesetzliche Verankerung von frauen- und geschlechterspezifischen Fluchtgründen für Mädchen, Frauen und LGBTIQ-Personen. Es wurde von 480.000 WählerInnen unterzeichnet, im Nationalrat aber nicht berücksichtigt, trotz prominenter Unterstützung aus allen politischen Lagern mit Ausnahme der FPÖ.

In den Lockdowns der Corona-Krise wurden traditionelle Vorstellungen von Geschlecht und Geschlechterrollen gehörig auf die Probe gestellt: Plötzlich wurde allgemein sichtbar, wie sehr jedes Zuhause genauso ein Arbeitsplatz ist. Dennoch bleibt oberflächlich das Bild intakt, das Private ausgeblendet und vom Beruflichen getrennt. Einerseits wurde die Chance versäumt, der Frage nach der Vereinbarkeit zwischen Betreuungs- und Arbeitspflichten endlich ein Symbol zu geben, andererseits wurde die Leistung von Kinderbetreuung und -ausbildung breit anerkannt. Im Zuge dessen ist auch häusliche Gewalt erstmals überhaupt umfassend thematisiert worden, und dabei implizit eingestanden worden, dass sie alle betrifft.

Nicht nur durch die Corona-Krise und ihre Folgen hat sich verändert, was unter Geschlecht verstanden wird. Die Forderungen des 8. März gehen nicht mehr von einer Gegenüberstellung von Mann und Frau aus und beschränken Frauen nicht mehr auf die Position von passiven, unterlegenen oder gar ausgelieferten Personen. Obwohl es sie auch in der Geschichte immer schon gab, sind Transfrauen heute deutlich sichtbarer und ihre Forderung, als Frauen gesehen zu werden, immer breiter anerkannt. In der Sprachverwendung signalisiert das Sternchen aber Bewusstsein für bislang kaum berücksichtigte Diskriminierung: dass nämlich auch Menschen vom Patriarchat unterdrückt werden, die sich weder als Frauen- noch als Männer verstehen. Schon immer war die Erfahrung von Geschlecht vielfältig und individuell – nun weist auch die Verwendung von Sprache darauf hin, dass Unterdrückung keine einheitliche Erfahrung und Geschlecht nicht auf eine eindeutige und einheitliche Kategorie festzulegen ist. Auch heuer treten tausende Feminist*innen am 8. März in der ganzen Welt und in Österreich für die Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt ein und dagegen, Menschen aufgrund ihres Geschlechts zu benachteiligen.

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